Steuernews für Ärzte
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2023:
-
Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?
-
Angestellte Ärzte: Geld zurück mit der Arbeitnehmerveranlagung 2022!
-
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023
-
Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
-
Können Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten außergewöhnliche Belastungen sein?
-
Unwesentliche Diagnoseverzögerung – keine Arzthaftung
-
Kulturlinks – Frühling 2023
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
- das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2023 folgende Sätze:
Altersgruppe | |
0 – 5 Jahre | € 320,00 |
6 – 9 Jahre | € 410,00 |
10 – 14 Jahre | € 500,00 |
15 – 19 Jahre | € 630,00 |
20 Jahre oder älter | € 720,00 |
Stand: 23. Februar 2023