Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:

Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2022 in elektronischer Form bis Ende Februar 2023 an das Finanzamt melden.

Unternehmer müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2022 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2023 gemeldet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Zahlungen an einen Leistungserbringer von mehr als € 100.000 pro Kalenderjahr) müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen, und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2022 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.

Bestimmte Beträge (z. B. Spenden, Kirchenbeiträge) werden automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2022 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2023 zu erfolgen.

Weiters ist im Februar besonders zu beachten:

Der signierte Jahresbeleg der Registrierkasse zum Jahresende 2022 ist verpflichtend bis spätestens 15. Februar 2023 (lt. BMF-Info) zu überprüfen. Dies kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: Apicha - stock.adobe.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369