Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Arbeiten in den Ferien

Arbeiten in den Ferien

Ferialarbeiter

Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen. Sie werden in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt und müssen daher beim Krankenversicherungsträger angemeldet werden.

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 405,98 pro Monat (Wert 2015), muss der Ferialarbeiter voll pflichtversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions-und Arbeitslosenversicherung) werden. ACHTUNG: Entsprechende Vorschriften des relevanten Kollektivvertrages beachten (z. B. Mindestlohn).

Als Dienstnehmer gilt jeder, der zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, Weisungen bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und sein arbeitsbezogenes Verhalten erhält, einer diesbezüglichen Kontrolle unterliegt und organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist.

Auch für Ferialarbeiter und -angestellte gelten die jeweiligen lohngestaltenden (kollektivvertraglichen) Regelungen. Die SV-Beiträge sind vom gebührenden Entgelt und von den Sonderzahlungen zu berechnen. Sobald der Ferialarbeiter länger als einen Monat beschäftigt wird, sind auch die Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um Ferialarbeiter und -angestellte handelt.

„echte“ Praktikanten

Schüler, die im Rahmen ihrer Ausbildung Pflichtpraktika absolvieren müssen und dafür kein Entgelt erhalten, werden als echte Praktikanten bezeichnet. In manchen Fachrichtungen müssen Hochschulabsolventen noch ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, wie z. B. bei Rechts- oder Unterrichtspraktikanten oder Psychologen in Ausbildung zum klinischen Psychologen.

Für sie gelten spezielle Regelungen. Auch hier sind jedoch immer die Bestimmungen im Kollektivvertrag zu beachten.

Stand: 29. Juni 2015

Bild: Robert Kneschke - Fotolia.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369