Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Versandhandel in der EU: Welche Vorteile bietet der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)?

Versandhandel in der EU: Welche Vorteile bietet der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)?

Wie bereits berichtet traten mit Anfang Juli umfangreiche umsatzsteuerliche Änderungen bezüglich des innergemeinschaftlichen Versandhandels in Kraft. Durch Wegfall der sogenannten Lieferschwelle wäre auch bei geringen innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen eine umsatzsteuerliche Registrierung des liefernden Unternehmens im Bestimmungsland der Lieferung erforderlich. Wie bereits dargestellt sind nur „Kleinstunternehmen“ von diesem Bestimmungslandprinzip ausgenommen.

Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer oder bestimmte Lieferungen in der EU erbringen, können sich aber unter gewissen Voraussetzungen auch dazu entscheiden, entsprechende Umsätze über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) zu erklären. Der Unternehmer wird somit nur in einem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst und kann die entsprechenden Umsätze und die geschuldete Umsatzsteuer im EU-OSS erklären und abführen.

Der EU-OSS kann ab 1.7.2021 für die folgenden Umsätze verwendet werden:

  • sonstige Leistungen an Nichtunternehmer, die in einem Mitgliedstaat ausgeführt werden, in dem der Unternehmer weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine Betriebsstätte hat (d. h. nicht niedergelassen ist)
  • innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
  • innerstaatliche Lieferungen einer Plattform, deren Beginn und Ende im selben Mitgliedstaat liegen, und für die die Plattform Steuerschuldner ist

Der EU-OSS kann grundsätzlich von allen im Gemeinschaftsgebiet niedergelassenen Unternehmern verwendet werden. Drittlandsunternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet nicht niedergelassen sind, können den EU-OSS nur für innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze bzw. als Plattform auch für innerstaatliche Lieferungen verwenden.

Dieser Artikel behandelt aber nur die Regelungen für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer.

Für im Gemeinschaftsgebiet niedergelassene Unternehmer erfolgt die Registrierung zum EU-OSS in jenem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. seine Betriebsstätte hat. Voraussetzung ist unter anderem eine gültige UID-Nummer.

Entscheidet sich ein Unternehmer, den EU-OSS zu nutzen, muss er sämtliche Umsätze, die darunterfallen, über den EU-OSS deklarieren und kann die Anwendung nicht auf einzelne Länder beschränken.

Der EU-OSS kann dann ab dem ersten Tag des auf den Antrag folgenden Kalendervierteljahres angewendet werden. Abweichend davon ist die Inanspruchnahme ab dem Tag der Erbringung der ersten entsprechenden Lieferung oder sonstigen Leistung anzuwenden, wenn der Unternehmer die Aufnahme der Tätigkeit spätestens am zehnten Tag des auf die erste Leistungserbringung folgenden Monats meldet.

Spätestens am letzten Tag des auf einen Erklärungszeitraum (Kalendervierteljahr) folgenden Monats ist eine Steuererklärung über alle ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze, die unter die Regelung des EU-OSS fallen, über FinanzOnline abzugeben. Die Steuer ist selbst zu berechnen und spätestens am letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats zu entrichten.

Der Unternehmer kann die Inanspruchnahme des EU-OSS unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen selbst beendigen oder auch in bestimmten Fällen von der Inanspruchnahme ausgeschlossen werden.

Die Aufzeichnungen über die für den EU-OSS relevanten Umsätze haben getrennt nach den Mitgliedstaaten zu erfolgen, in denen die Umsätze ausgeführt worden sind. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren und über Aufforderung der zuständigen Behörde elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Stand: 01. September 2021

Bild: amazing studio - Adobe Stock.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369