Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung?

Welcher Einkunftsart unterliegt die kurzfristige touristische Vermietung?

Gerade in den Sommer- und Wintermonaten stellt die kurzfristige Beherbergung von Touristinnen und Touristen in vielen Regionen Österreichs eine bedeutende Einkunftsquelle dar. Je nach Ausgestaltung der Beherbergung stellt sich die Frage, ob die daraus erzielten Einkünfte entweder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind. Das Bundesfinanzgericht hat jüngst dazu Stellung bezogen.

Kurzfristige Vermietung als vermögensverwaltende Tätigkeit

Im zugrundeliegenden Fall vermietete der Steuerpflichtige zwei Wohneinheiten für Kurzaufenthalte an Touristen über Booking.com bzw. Airbnb. Zusätzlich wurden nachfolgende Services durch den Steuerpflichtigen erbracht:

  • Endreinigung
  • Betten frisch beziehen
  • Wäsche waschen
  • Ansprechperson für Gäste
  • Betreuung bei technischen Gebrechen (Internet, TV, Heizungsausfall, etc.)

Maßgebliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb ist, wie weit die Tätigkeit des Vermieters über die bloße Überlassung von Räumlichkeiten hinausgeht. Laufende aus der Beherbergung resultierende Verwaltungs- bzw. Werbetätigkeiten begründen für sich noch keinen gewerblichen Charakter. Zur bloßen Beherbergung müssen noch besondere Umstände/Services hinzutreten, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgehen. Werden wie im vorliegenden Fall nur wenige Wohneinheiten vermietet und nur sehr beschränkte Nebenleistungen erbracht, so spricht dies klar gegen das Vorliegen eines Gewerbebetriebes. Die erzielten Einkünfte sind daher den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.

BFG vom 16.1.2026, RV/7102269/2021

Stand: 26. August 2026

Bild: Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369