Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews für Ärzte

Sie sind hier:

Ausbildung zum Arbeitsmediziner: Liegen Werbungskosten vor?

Ausbildung zum Arbeitsmediziner: Liegen Werbungskosten vor?

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind jene Aufwendungen, die bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten bei der Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden können.

Beispiel: Ein Spitalsarzt hat aufgrund seiner Tätigkeit im Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn er in seiner Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten geltend macht, bekommt er dadurch einen Teil der Lohnsteuer rückerstattet. Manche Werbungskosten, wie z.B. das Pendlerpauschale können auch bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden.

Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie müssen beruflich veranlasst sein – also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.

Für bestimmte Werbungskosten steht jedem Arbeitnehmer ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 jährlich zu. Dieses Pauschale wird – unabhängig davon, ob Werbungskosten geltend gemacht werden oder nicht – von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.

Achtung: Werbungskosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie auch bezahlt werden.

Sind Ausbildungskosten Werbungskosten?

Zu den Werbungskosten zählen unter anderem auch

  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der von Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen und
  • Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielen.

Nach einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats vom Dezember 2013, ist eine Unterscheidung in Fort- und Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Der Unterschied zur Umschulung ist, dass Aus- und Fortbildungen nicht umfassend sein müssen. Es sind somit auch einzelne berufsspezifische Ausbildungen als Werbungskosten abziehbar.

Abzugsfähige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte sind beispielsweise Ausbildungen zur Spezialisierung eines Arztes, wie der Besuch eines Lehrgangs für Tropenmedizin oder für Akupunktur, und auch die Ausbildung zum Arbeitsmediziner.

Stand: 26. November 2014

Bild: weerapat1003 - Fotolia.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369