Steuernews
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2021:
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Wie sind Weihnachtsgutscheine von der Lohnsteuer befreit?
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Sind COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen aus 2021 steuerfrei?
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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (5%) läuft zum Jahresende aus: Was ist zu tun?
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Was ändert sich bei Ausfallbonus, Verlustersatz und Fixkostenzuschuss?
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Was ändert sich bei der Kurzarbeit durch den neuen Lockdown?
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Welche Zahlungserleichterungen der Finanz auf Grund des Lockdowns gibt es?
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Was ändert sich beim Härtefall-Fonds?
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Was regelt die neue Restrukturierungsordnung?
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Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?
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Wird die Lieferfrist der NoVA-Übergangsregelung verlängert?
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Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2022
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Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022
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Haben Sie einen Plan für das Onboarding von neuen Mitarbeitern?
 
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2022 ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2021