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Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge/ M&A-Transaktionenen

Die Übergabe von Klein- und Mittelbetrieben zählt wohl zu den wichtigsten Themen im Berufsleben eines Unternehmers. Eine geordnete Übergabe des Lebenswerks sei es im Familienverband oder an externe Übernehmer ist auch von besonderem volkswirtschaftlichen Interesse, da so wenig als möglich unternehmerisches Know-How und Unternehmenssubstanz bei der Übertragung verloren gehen soll. Bei der Übertragung des Unternehmens auf familienfremde Personen – diesfalls spricht man auch von M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) - sind die naturgegebenen Interessengegensätze der Parteien bestmöglich auszugleichen. Aber auch bei den Übertragungen im Familienverband (Unternehmensfachfolge im engeren Sinn) sind die Interessen sowohl des Übergebers als auch der Übernehmer untereinander nie ganz gleichgelagert. In beiden Fällen der Unternehmensnachfolge sind neben unzähligen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen auch eine Reihe organisatorische, steuerrechtliche, zivilrechtliche und haftungsrechtliche Maßnahmenbündel zu beachten. Bei Übertragungen im Familienverband spielen aber auch erbrechtliche und schenkungsrechtliche Überlegungen eine beträchtliche Rolle, sodass im Rahmen einer Unternehmensnachfolge jedenfalls die übertragenen Vermögensteile zu bewerten sein werden.  Die Werte der betrieblichen Vermögensteile sind diesfalls meist im Rahmen einer Unternehmensbewertung festzustellen.

Die Unternehmensnachfolge stellt sich somit als komplexer Prozess dar, der von fachkundigen  Beratern begleitet werden sollte. Für die beteiligten Parteien können sich beispielhaft folgende Fragen stellen:

  • Welche Erb- oder Pflichtteilsrechte sind zu berücksichtigen?
  • Gibt es Haftungsansprüche an das zu übertragende Unternehmen, welche übernommen werden müssen? Welche Haftungsfolgen gibt es grundsätzlich?
  • Welche Verpflichtungen aus Garantie- und Gewährleistungen oder aus Arbeitsverhältnissen (Firmenpensionsansprüche der Arbeitnehmer etc.) gibt es?
  • Gibt es Steuerlatenzen?
  • Wollen alle potenziellen Erben ihren wertmäßig zustehenden oder vom Übergeber zugesprochenen Unternehmensteil auch übernehmen?
  • Gibt es Minderjährige Kinder, die zwar erben, aber erst nach Volljährigkeit in den Betrieb eintreten sollen, um die Unternehmensführung nicht durch vormundschaftsgerichtliche Tätigkeiten zu behindern.
  • Gibt es Familienstreitigkeiten, die eine Zerschlagung in der Zukunft nach sich ziehen könnten; bzw. kann der Übergeber Maßnahmen ergreifen, die eine solche Zerschlagung verhindern können?
  • Wie lange und in welcher Form soll der Übergeber noch mitarbeiten und mit welcher Entlohnung?
  • Gibt es gewerberechtliche bzw. berufsrechtliche Anforderungen, die von den Übernehmern (noch) nicht erbracht werden können?
  • Soll im Rahmen der Übergabe auch die gesellschaftsrechtliche Struktur verändert werden?
  • Soll der Übergeber für die Übertragung des Unternehmens ein Entgelt bekommen (z.B. in Form einer Rente) oder soll der Betrieb an die Übernehmer geschenkt werden. In welcher Form sollte das Entgelt aufgebracht werden?
  • Art und Ausmaß der Finanzierung einer M&A-Transaktion durch die Übernehmer.
  • Was sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Übergabe und welche Auswirkung hat die Übergabe auf pensionsrechtliche Fragestellungen beim Übergeber?

Wir beraten Sie gerne – gemeinsam mit unseren Partnern aus den rechtsberatenden Berufen - bei der Bewältigung der hier kurz skizzierten Herausforderungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ist-Zustandsanalyse in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht
  • Definition der Ziele aller am Übergabeprozess beteiligter bzw. von der Unternehmensübergabe betroffener Personen
  • Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Optimierung der Zielvorgaben und Moderation des Zielermittlungsprozesses
  • Ausarbeitung des Nachfolgemodells: Asset-Deal/Share-Deal, Finanzierungsstrategie etc.
  • Unternehmenswertermittlung bzw. Moderation des Preisbildungsprozesses
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, Steuervergleichsrechnungen
  • Hilfestellung bei der Nachfolgersuche
  • Hilfestellung bei der Verhandlungsführung
  • Hilfestellung bei Finanzierungsgesprächen und Förderungsgesuche

Durch unsere Jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich können wir sicher auch Ihre Unternehmensfachfolge erfolgreich unterstützen und zum Fortbestand ihres Unternehmens  unseren Beitrag leisten.

 

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