Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge/ M&A-Transaktionenen

Die Übergabe von Klein- und Mittelbetrieben zählt wohl zu den wichtigsten Themen im Berufsleben eines Unternehmers. Eine geordnete Übergabe des Lebenswerks sei es im Familienverband oder an externe Übernehmer ist auch von besonderem volkswirtschaftlichen Interesse, da so wenig als möglich unternehmerisches Know-How und Unternehmenssubstanz bei der Übertragung verloren gehen soll. Bei der Übertragung des Unternehmens auf familienfremde Personen – diesfalls spricht man auch von M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisitions) - sind die naturgegebenen Interessengegensätze der Parteien bestmöglich auszugleichen. Aber auch bei den Übertragungen im Familienverband (Unternehmensfachfolge im engeren Sinn) sind die Interessen sowohl des Übergebers als auch der Übernehmer untereinander nie ganz gleichgelagert. In beiden Fällen der Unternehmensnachfolge sind neben unzähligen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen auch eine Reihe organisatorische, steuerrechtliche, zivilrechtliche und haftungsrechtliche Maßnahmenbündel zu beachten. Bei Übertragungen im Familienverband spielen aber auch erbrechtliche und schenkungsrechtliche Überlegungen eine beträchtliche Rolle, sodass im Rahmen einer Unternehmensnachfolge jedenfalls die übertragenen Vermögensteile zu bewerten sein werden.  Die Werte der betrieblichen Vermögensteile sind diesfalls meist im Rahmen einer Unternehmensbewertung festzustellen.

Die Unternehmensnachfolge stellt sich somit als komplexer Prozess dar, der von fachkundigen  Beratern begleitet werden sollte. Für die beteiligten Parteien können sich beispielhaft folgende Fragen stellen:

Wir beraten Sie gerne – gemeinsam mit unseren Partnern aus den rechtsberatenden Berufen - bei der Bewältigung der hier kurz skizzierten Herausforderungen insbesondere in folgenden Bereichen:

Durch unsere Jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich können wir sicher auch Ihre Unternehmensfachfolge erfolgreich unterstützen und zum Fortbestand ihres Unternehmens  unseren Beitrag leisten.