Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Umgründung von Unternehmen (Rechtsformplanung)

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Die flexible und schnelle Anpassung der organisatorischen Strukturen eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe an die sich immer rascher ändernden wirtschaftlichen Entwicklungen und ökonomischen Rahmenbedingungen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein  erfolgreiches Unternehmen.

Sei es die Notwendigkeit der Neuorientierung in der Eigentümerstruktur eines Unternehmens z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder die Zusammenführung wirtschaftlicher Einheiten, seien es haftungsrechtliche Gründe, Auslagerungen von Tätigkeitsbereichen oder aber die Optimierung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gesamtsituation, immer sind bei diesen Änderungen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, die einerseits solche Umstrukturierungen begünstigen bzw. überhaupt erst ermöglichen andererseits aber auch einige Gefahren bergen, die es zu umschiffen gilt.

Eine Unternehmensumgründung unterliegt als entgeltliche Vermögensübertragung grundsätzlich zahlreicher Steuern und wird nach allgemeinem Steuerrecht wie ein Unternehmensverkauf besteuert, wodurch stille Reserven und ein allfälliger Firmenwert besteuert würden.

Da dies aber nicht im Sinne des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung liegt, zumal die Einkunftsquelle grundsätzlich weiterhin bei den ursprünglichen Eigentümern steuerverhangen bleibt, wird das allgemeine Steuerrecht durch die Normen des Umgründungssteuergesetzes korrigiert, wonach - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen - die oben angeführte Realisationsversteuerung unterbleibt und auch die zahlreichen Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuern, Gebühren etc.) nicht anfallen oder allenfalls reduziert werden. 

Das Umgründungssteuergesetz kennt folgende 6 Umgründungsklassen:

  • Verschmelzung:
    die Fusion (Zusammenlegung) von Kapitalgesellschaften
  • Umwandlung:
    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft bzw. in ein Einzelunternehmen
  • Einbringung:
    Übertragung von Betrieben (z.B. eines Einzelunternehmers) in eine Kapitalgesellschaft
  • Zusammenschluss:
    davon sind zahlreiche Veränderungen bei Personengesellschaften betroffen (z.B. Zusammenschluss zweier Einzelunternehmer zu einer OG, Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine KG)
  • Realteilung:
    z.B. Teilung einer Personengesellschaft in zwei Einzelunternehmen
  • Spaltung:
    z.B. Teilung einer Kapitalgesellschaft in zwei neue Kapitalgesellschaften

Auch gesellschaftsrechtlich sind bei Unternehmensumstrukturierungen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere die Normen des Gläubigerschutzes sind hierbei zu beachten. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet, können wir mit unseren Partnern aus den rechtsberatenden Berufsständen optimal zusammenarbeiten, was insbesondere die Beratungskosten einer Umgründung erheblich reduzieren kann.

Unsere Leistungen:
Seit 1991 sind die Mitarbeiter unseres Umgründungsteams auf dem Gebiet der Unternehmensumgründungen tätig und haben sich in diesem Bereich spezialisiert. Unsere Erfahrung mit Umgründungen sammeln wir u.a. auch durch die Betreuung von zahlreichen Umstrukturierungen anderer Wirtschaftstreuhandkanzleien, die unsere Leistungen seit Jahrzehnten in Anspruch nehmen und die uns andererseits sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet ermöglichen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Brainstorming mit den Entscheidungsträgern und Erarbeitung und Evaluierung der konkretisierten Umstrukturierungskonzepte
  • Beurteilung der gesellschaftsrechtlichen Implikationen aus steuerlicher Sicht
  • Gesamtjuristische optimale Abstimmung durch jahrelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ausgesuchten Rechtsanwälten und Notaren
  • Beratung betreffend der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
  • Beratung in Finanzierungsfragen und Förderungsfragen
  • Unterstützung in der Umsetzung (Fristenwahrung, Informations- und Meldepflichten etc.)
  • Erstellung der Umgründungsbilanzwerke
  • Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Anmeldung der Umgründung beim Finanzamt
  • Durchführung bzw. Hilfestellung bei der Umsetzung im Rechnungswesen.
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