Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?

Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?

Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Darunter fallen z. B. die Haftpflichtversicherung, eine Transportversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine sogenannte Betriebsbündelversicherung, die etwa Schäden auf Grund von Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser abdeckt. Auch die laufenden Prämien an eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Unterbrechung des Betriebes, z. B. bei Unfall oder Krankheit des Betriebsinhabers, zahlungspflichtig wird, ist steuerlich verwertbar. Dabei darf nur ein Ersatz in Höhe des tatsächlich entgangenen Betriebsgewinnes einschließlich der laufenden Betriebskosten gewährt werden.

Prämien zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nur dann Betriebsausgaben, wenn ausschließlich ein typisches Berufsrisiko versichert wird. Berufsrisiko ist jenes Risiko, welches mit der Berufsausübung verbunden ist. Versicherungsprämien sind dann nicht abzugsfähig, wenn Versicherungsgegenstand auch eine Berufsunfähigkeit infolge jeglicher Erkrankung, Körperverletzung oder Kräfteverfalles ist.

Versicherungsentschädigungen sind regelmäßig steuerpflichtige Einnahmen, soweit die Versicherung im Interesse des Betriebes abgeschlossen, die Prämie für Betriebsvermögen bezahlt worden ist oder ein betrieblicher Verdienstentgang ausgeglichen wurde.

Beiträge zu freiwilligen Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Pensionsversicherungen können in der Regel nur zum Teil als Sonderausgaben und auch nur mehr aus alten Verträgen (Abschluss vor dem 1.1.2016) bis zum Jahr 2020 geltend gemacht werden. Eine Ausnahme bilden unter anderem Lebensversicherungen, die einen ausschließlich betrieblichen Zweck haben, wenn sie z. B. als reine Risikolebensversicherung zur Besicherung eines betrieblichen Kredites dienen.

Dieser Artikel gibt nur einen unvollständigen Überblick zum Thema Versicherungen und behandelt beispielweise nicht die unterschiedlichen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Unternehmers.

Stand: 07. April 2020

Bild: SFIO CRACHO - Fotolia.com

Weitere Artikel der Ausgabe April 2020:

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369