Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH

Steuernews

Sie sind hier:

Ausgabe:

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Auftraggeberhaftung

Auftraggeberhaftung

Bisherige Regelung

Schon bisher galt, der Auftraggeber von Bauleistungen haftet für die Abgabe der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer. Seit 1.1.2011 fallen auch die Auftraggeber der Reinigung von Bauwerken unter diese Bestimmung. Die Haftung ist beschränkt auf maximal 20 % des geleisteten Werklohnes.

Haftungsbefreiung

Um von dieser Haftung befreit zu werden, kann der Auftragnehmer entweder eine Aufnahme in die HFU Liste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) beantragen oder der Auftraggeber einen Teil der Werklohnzahlung an das Dienstleistungszentrum bei der Wiener Gebietskrankenkasse (DLZ) überweisen.

Neu seit 1.7.2011

Haftung des Auftraggebers für lohnabhängige Abgaben

Auftraggeber haften seit 1.7.2011 auch für die Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ) ihrer Subunternehmer. Diese Haftung ist beschränkt auf höchstens 5 % des Werklohnes.

Der Auftraggeber der Bauleistung kann der Haftung entgehen, indem er 5 % des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt. Alternativ ist wieder die Haftungsfreistellung durch Aufnahme in die HFU-Gesamtliste vorgesehen.

Auswirkung für den Auftraggeber der Bau- oder Reinigungsleistung

Damit der Unternehmer von jeder Haftung befreit ist (sowohl von der anfallenden Lohnsteuer als auch von den Sozialversicherungsbeiträgen), muss er in Summe 25 % des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum bei der Wiener Gebietskrankenkasse abführen. Die Zahlung, die die lohnabhängigen Abgaben betrifft, wird von der Krankenkasse an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist bei der Zahlung zwingend anzuführen. An das Subunternehmen werden die restlichen 75 % des Werklohnes ausbezahlt.

Ist der Auftragnehmer in der HFU-Liste eingetragen, kann der Werklohn zu 100 % an ihn bezahlt werden.

Stand: 07. Juli 2011

Bild: Mikael Damkier - Fotolia.com

Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Korneuburg work Bisambergerstrasse 2100 Korneuburg Oesterreich work +43 2262 72 940 fax +43 2262 72 133 www.radike.at 48.343699 16.334645
Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH Radike, Hammerl & Partner Steuerberatung GmbH - Wien work Bisambergerstrasse 1080 Wien Oesterreich work +43 1 493 24 09 fax +43 1 493 24 09 www.radike.at 48.206500 16.349875
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369